Internetportal Doppik-Kom.Brandenburg.de
Herzlich Willkommen auf dem Internetportal zur Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens im Land Brandenburg!
Dieses Portal dient als Informationsmedium für alle, die an dem Reformprozess zur Umstellung der kommunalen Haushalte auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen aktiv beteiligt oder auch nur interessiert sind.
Sie finden hier neben den aktuellen Rechtsgrundlagen sowohl konkrete Hilfestellungen für die kommunale Umstellungspraxis als auch allgemeine themenbezogene Beiträge und Hinweise. Bitte treffen Sie eine Auswahl im Menü auf der linken Seite.
Neu oder aktualisiert:
Rundschreiben zur Frist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses
Rundschreiben zur Frist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses nach § 83 BbgKVerf in Verbindung mit § 141 Abs. 19 BbgKVerf
§ 141 Abs. 19 BbgKVerf regelt, dass der nach § 83 BbgKVerf aufzustellende Ge-samtabschluss erstmals spätestens für das zweite auf das Umstellungsjahr fol-gende
Haushaltsjahr zu erstellen ist. Einzelne Kommunen haben bereits vor In-krafttreten der Vorschriften über die Gemeindewirtschaft der Kommunalverfassung zum 1. Januar 2008 ihre
Haushaltswirtschaft auf der Grundlage einer Ausnahme-genehmigung nach § 94a GO nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung geführt. Für diese Kommunen ergibt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Übergangsfrist nach § 141 Abs. 19 BbgKVerf einsetzt. Konkret heißt das, müssen Kommunen, die ihre
Haushaltswirtschaft mit dem
Haushaltsjahr 2007 umgestellt haben, den Gesamtabschluss nach § 83 BbgKVerf für das
Haushaltsjahr 2009 erstellen?
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Rundschreiben Doppik 2011
Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts- , Kassen- und Rechnungswesens
Seit der Einführung des doppischen
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens in den brandenburgischen Gemeinden und Gemeindeverbänden haben das Ministerium des Innern zahlreiche Anfragen zur Anwendung der Rechtsvorschriften erreicht. In der Regel wurden diese unmittelbar dem Fragesteller gegenüber beantwortet. Eine Vielzahl an Problemstellungen wurde aber wiederholt gestellt, so dass sich daraus ein allgemeines Informationsbedürfnis ablesen lässt.
Dieses Rundschreiben beinhaltet daher Ausführungen zu häufig gestellten Fragen, Auslegungen zu
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie Hinweise, die sich nicht nur an die unmittelbaren Anwender des doppischen Rechnungsstils in den kommunalen Kämmereien und Kassen sondern auch an Rechnungsprüfungsämter und Kommunalaufsichtsbehörden richten.
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FAQ nach Themenbereichen geordnet
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie allgemeine Hinweise geordnet nach Themenbereichen.
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Kommunale Rechnungsprüfung
Runderlass in kommunalen Angelegenheiten Nr. 1/2010
Im Umstellungsprozess des kommunalen
Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-wesens auf die doppelte
Buchführung sowie hinsichtlich der Umsetzung des Zu-kunftsinvestitionsgesetzes in den brandenburgischen Kommunen sind im Anwen-dungsbereich der Vorschriften über das Prüfungswesen in der BbgKVerf, Ab-schnitt 4, wiederholt Rechtsfragen aufgetreten, die einer Klarstellung bedürfen.
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VV KomHKV
Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen
Verwaltungsvorschrift über die produktorientierte Gliederung der
Haushaltspläne, die Kontierung der kommunalen
Bilanzen und der Ergebnis- und Finanzhaushalte sowie über die Verwendung verbindlicher Muster zur Kommunalen
Haushalts- und
Kassenverordnung
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