FAQ - Bibliotheken

Häufig gestellte Fragen

 

Fragestellung

 

Was ist bei der Erfassung und Bewertung von Bibliotheken zu beachten und welche Verein­fachungsverfahren sind im Regelfall anwendbar?

 

Lösungsansatz

 

Der Bibliotheksbestand setzt sich regelmäßig aus einer Vielzahl von Vermögensgegenständen (Bücher, Periodika, elektronische Medien etc.) zusammen, deren einzelne Anschaffungskosten relativ gering sind, während die Bibliothek als Ganzes einen wesentlichen Vermögensposten darstellt.

Der Bibliotheksbestand spielt bei der Leistungsmessung und Bewirtschaftung der Produktgruppe 272 "Bibliotheken" eine zentrale Rolle. Deshalb ist die Qualifizierung der einzelnen Objekte als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nicht sachgerecht.

Die Bibliotheksbestände sind grundsätzlich einzeln zu erfassen und zu bewerten, sofern nicht die Voraussetzungen für das Festwertverfahren oder eine Gruppenbewertung vorliegen. Für die Medienbeschaffung steht den Bibliotheken im Haushalt häufig ein relativ konstanter Betrag zur Verfügung. Dies kann ein Indiz für die Zulässigkeit eines Bibliotheksfestwertes sein. Dann ist wie folgt zu verfahren:

Beispiel zur Festwertbildung bei Bibliotheken
Nutzungsdauer (Bücher) lt. Abschreibungstabelle: 3 Jahre
Haushaltsstelle 3520.58000 (Medienbeschaffung):
Jahresrechnung 2003 11.850 Euro
Jahresrechnung 2004 12.150 Euro
Haushaltsansatz 2005 12.000 Euro
Summe 2003 - 2005 36.000 Euro
Ansatz von 40 - 50% als Durchschnittswert (hier: 50%):
Festwert (01.01.2006) 18.000 Euro

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Letzte Aktualisierung: 24.02.2006