FAQ - Bibliotheken
Häufig gestellte Fragen
Fragestellung
Was ist bei der Erfassung und Bewertung von Bibliotheken zu beachten und welche Vereinfachungsverfahren sind im Regelfall anwendbar?
Lösungsansatz
Der Bibliotheksbestand setzt sich regelmäßig aus einer Vielzahl von Vermögensgegenständen (Bücher, Periodika, elektronische Medien etc.) zusammen, deren einzelne Anschaffungskosten relativ gering sind, während die Bibliothek als Ganzes einen wesentlichen Vermögensposten darstellt.
Der Bibliotheksbestand spielt bei der Leistungsmessung und Bewirtschaftung der Produktgruppe 272 "Bibliotheken" eine zentrale Rolle. Deshalb ist die Qualifizierung der einzelnen Objekte als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nicht sachgerecht.
Die Bibliotheksbestände sind grundsätzlich einzeln zu erfassen und zu bewerten, sofern nicht die Voraussetzungen für das Festwertverfahren oder eine Gruppenbewertung vorliegen. Für die Medienbeschaffung steht den Bibliotheken im Haushalt häufig ein relativ konstanter Betrag zur Verfügung. Dies kann ein Indiz für die Zulässigkeit eines Bibliotheksfestwertes sein. Dann ist wie folgt zu verfahren:
| Beispiel zur Festwertbildung bei Bibliotheken | ||
|---|---|---|
| Nutzungsdauer (Bücher) lt. Abschreibungstabelle: | 3 Jahre | |
| Haushaltsstelle | 3520.58000 (Medienbeschaffung): | |
| Jahresrechnung | 2003 | 11.850 Euro |
| Jahresrechnung | 2004 | 12.150 Euro |
| Haushaltsansatz | 2005 | 12.000 Euro |
| Summe | 2003 - 2005 | 36.000 Euro |
| Ansatz von 40 - 50% als Durchschnittswert | (hier: 50%): | |
| Festwert | (01.01.2006) | 18.000 Euro |
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